Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Schriftliche Anmeldung
Zu den Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule können Sie sich vom Tag der jeweiligen Erstpublikation des gedruckten VHS-Programmheftes schriftlich anmelden. Ihre Anmeldung ist unabhängig vom jeweiligen Anmeldeverfahren (per Internet oder Anmeldekarte) verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung. Bei Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.
Für mehrtägige Studienreisen, Exkursionen und Wanderungen gilt ein spezielles Anmeldeverfahren. Die Anmeldeunterlagen können bei der VHS angefordert werden.
Wenn Sie sich nicht über das Internet anmelden möchten, dann können Sie sich selbstverständlich auch auf dem "herkömmlichen" Weg anmelden. Dafür füllen Sie bitte pro Person einen der im Programmheft abgedruckten Anmeldevordrucke aus (Einzugsermächtigung und Unterschrift nicht vergessen!) und schicken ihn per Post oder Mail an die VHS oder werfen ihn in den jeweiligen Hausbriefkasten der VHS-Geschäftsstelle in Bocholt, der Zweigstelle in Rhede (Stadtverwaltung) oder der Zweigstelle in Isselburg (Stadtverwaltung) ein.
Anmeldung für Barzahler
Wenn Sie die bequeme bargeldlose Zahlungsweise nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich vom im o.g. Programmheft angegebenen Termin an (i.d.R. der Montag nach dem Erscheinungstermin des Programmheftes), auch persönlich in der Geschäftsstelle der VHS in Bocholt oder in den Zweigstellen in Rhede und in Isselburg anmelden und dort bar bezahlen.
Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.
Gebühren
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung zu einem Kurs fällig. Bitte erteilen Sie der VHS auf der Teilnahmekarte ein Lastschriftmandat für die Teilnahmegebühr. Die Abbuchung erfolgt zu folgenden Terminen: - Kurse, die bis zum 20. des Monats beginnen, werden am 1. Werktag des Folgemonats abgebucht. - Kurse, die nach dem 20. des Monats beginnen, werden am 1. Werktag des übernächsten Monats abgebucht.
Ermäßigungen
Falls Sie eine Gebührenermäßigung bzw. -befreiung in Anspruch nehmen möchten, geben Sie diese auf Ihrer Teilnahmekarte oder bei Ihrer Anmeldung an. Die entsprechenden Belege fügen Sie bitte in Kopie bei oder reichen diese in einer unserer VHS Geschäftsstellen (s.u.) spätestens eine Woche vor Kursbeginn ein. Ohne Nachweis wird das volle Entgelt fällig. Die Ermäßigung gilt dann für alle ermäßig baren Kurse eines Semesters oder Jahres, abhängig von der Bescheinigung.
Beachten Sie bitte: Schriftliche Anmeldungen haben Vorrang!
Wo können Sie sich anmelden?
- VHS-Geschäftsstelle Bocholt, Weiterbildungszentrum, Stenerner Weg 14a, 46395 Bocholt
- VHS-Zweigstelle Rhede, Rathausplatz 9, 46414 Rhede
- VHS-Zweigstelle Isselburg, Hüttenstr. 33-35, 46419 Isselburg
Wie bezahle ich?
Sie erteilen der VHS jeweils ein Lastschriftmandat. Erst wenn feststeht, dass die betreffende Veranstaltung stattfindet, bucht die VHS das Entgelt von Ihrem Konto ab. Da das Entgelt erst nach Zustandekommen eines Kurses abgebucht wird, werden Entgelterstattungen und zusätzliche Wege vermieden. Sofern Sie von der VHS keine Nachricht bekommen, sind Sie als Teilnehmer/in für den von Ihnen gewünschten Kurs/die Veranstaltung angemeldet und können zum ersten Kurstermin erscheinen. Auch wenn Sie nicht teilnehmen, ist Ihre Anmeldung verbindlich, und das Entgelt wird von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie die bequeme bargeldlose Zahlungsweise nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich auch persönlich in der VHS anmelden und dort bar bezahlen. Das ist allerdings nur möglich, wenn in der von Ihnen gewünschten Veranstaltung noch Plätze frei sind. Beachten Sie bitte, dass die schriftlichen Anmeldungen Vorrang haben, aber nur berücksichtigt werden können, wenn Ihre Bankverbindung angegeben und das Lastschriftmandat erteilt ist.
Erhalte ich eine Nachricht?
Bei Internetanmeldungen erhalten Sie eine automatisch erstellte Nachricht unseres Internet-Servers, dass Ihre Anmeldung eingegangen ist. Bei allen anderen Anmeldeformen (schriftlich, per Fax; persönlich) erhalten Sie nur dann eine Nachricht, wenn die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits belegt ist oder ausfällt. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit unserer Datenbank verbunden sind. Die Internetdaten werden regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann es passieren, dass ein Kurs schon voll ist, obwohl im Internet noch freie Plätze angezeigt werden. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
Wen kann ich fragen?
Fragen zum Anmeldeverfahren beantwortet Ihnen unsere Geschäftsstelle in Bocholt unter Tel.: 0 28 71 / 953 697. Fragen zu Kursinhalten beantworten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. die Zweigstellenleitungen.
Prüfungen der telc GmbH haben eigene AGB und Prüfungsordnung, die Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht und die Sie unbedingt beachten müssen.
Satzung zu VHS Entgelten
Näheres zu VHS Entgelten finden Sie in unserer Satzung unter diesem Link.
Abmeldung
Sind Abmeldungen möglich?
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können und sich daher abmelden wollen, gilt Folgendes:
Haben Sie sich schriftlich per Post, Fax, Internet oder E-Mail angemeldet, gilt für eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung das Europäische Widerrufrecht und es entstehen keine Kosten für Sie.
Danach wie auch bei persönlicher Anmeldung wird im Stornierungsfall eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,- € fällig. Sofern Sie sich bis zu 10 Kalendertagen vor Kursbeginn abmelden, entfällt die Kursgebühr. Bei späterer Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu entrichten, sofern der Platz nicht anderweitig durch die VHS vergeben werden kann.
Allgemeine Hinweise
Entgeltermäßigung, -befreiung und -erstattung
(1) Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Praktikanten/innen, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung. Die 2. Entgeltangabe bei den einzelnen Veranstaltungen gibt das ermäßigte Entgelt an.
(2) Die Inhaber/innen eines Familienpasses der Städte Bocholt, Rhede und Isselburg erhalten gegen Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 50% auf die im Programm aufgeführten Entgeltsätze für Erwachsene, soweit die Satzung (s. § 3 Abs. 5) oder das VHS-Programm keine andere Regelung vorsieht.
(3) Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II mit Zuschlag erhalten bei Nachweis des Leistungsbezuges (i. d. R. durch Vorlage des Bewilligungsbescheides) eine Ermäßigung von 50% auf die im Programm aufgeführten Entgeltsätze, soweit die Satzung (s. § 3) oder das VHS-Programm keine andere Regelung vorsehen. Dies gilt auch für Ehegatten/Partner (i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes) des Beziehers der vorgenannten Leistungen, soweit sie zusätzlich zum Nachweis dessen Leistungsbezugs glaubhaft erklären, mangels eigener Einkünfte auf Unterhaltszahlungen jenes Leistungsbeziehers angewiesen zu sein.
(4) Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag oder von Sozialhilfe gem. Sozialgesetzbuch XII sowie deren Ehegatten/ Lebenspartner ist unter den Nachweis-/Erklärungsbedingungen des Abs. 3 die Teilnahme an bis zu vier Kursen oder Veranstaltungen entgeltfrei, soweit diese Satzung (s. § 3 Abs. 5) oder das VHS-Programm keine andere Regelung vorsieht.
(5) Ausnahmen
a) Entgeltermäßigung bzw. –befreiung gilt nicht für:
- Studienfahrten, Studienreisen,
- Kurse und Veranstaltungen, die kostendeckend durchgeführt werden müssen (z. B. „Bildung auf Bestellung“ oder Veranstaltungen, die sich aufgrund ihrer Kostenhöhe ohne Kostendeckung nicht rechtfertigen lassen), soweit darauf im Programm bzw. in der Ankündigung bereits hingewiesen wurde,
- Weiterbildungsangebote, soweit diese von anderen Stellen bezuschusst oder gefördert werden,
- Kostenbeiträge und Umlagen (z. B. Materialkosten, Nahrungsmittel, Umlagen bei Kochkursen, Kopien, Eintritte und Führungen etc.)
b) Eine gewährte Ermäßigung schließt eine weitere Ermäßigung aus (s. § 3 Abs. 2 bis 4),
c) Die Leiterin/der Leiter der Volkshochschule kann Teilnehmer/innen an Kursen und Veranstaltungen aus sozialen Gründen oder in begründeten Einzelfällen ganz oder teilweise von der Zahlung der Entgelte befreien.
(6) Entgelterstattung
Teilnahmeentgelte werden gegen Rückgabe der Entgeltquittung nur erstattet, wenn eine angekündigte Veranstaltung von der VHS abgesagt wird.
Fälligkeit
Das Entgelt ist vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen bzw. die Einzugsermächtigung muss vor Beginn der Veranstaltung erteilt sein, vgl. "Anmeldung", Unterpunkt "Gebühren".
Beginn
Der Unterrichtsbeginn ist im Programm angegeben. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Unterrichtsveranstaltungen statt.
Teilnahmebescheinigungen
Über den regelmäßigen Besuch der Unterrichtsveranstaltungen werden auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Anträge müssen bis zum vorletzten Unterrichtsabend bei der Dozentin/dem Dozenten gestellt werden. Wir bitten darum, die Dozentin / den Dozenten bis zum vorletzten Unterrichtstermin über den Wunsch, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, zu informieren.
Änderungen
Änderungen des VHS-Programms bleiben vorbehalten.
Haftung und Datenschutz
Haftung kann die Volkshochschule in keinerlei Hinsicht übernehmen, insbesondere nicht bei Diebstahl und Verlust von Kleidungsstücken oder von in Kleidungsstücken aufbewahrten Gegenständen sowie bei Unfällen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Volkshochschule insbesondere an Studienfahrten, Studienreisen und Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Studienfahrten haftet die Volkshochschule nicht für die Leistungen der Beförderungsunternehmen und deren Beauftragten und nicht für unerlaubte Handlungen der Leistungsträger und deren Beauftragten. Bei Studienreisen überträgt die Volkshochschule die Durchführung Reiseorganisationen, die in eigener Verantwortung tätig werden.
Datenschutz
Die VHS benötigt Ihre Angaben um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können. Ihre Daten werden ausschließlich für diese Zwecke verwandt und nur im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit an Dritte weitergegeben.Die Verwendung für statistische Auswertungen der VHS erfolgt anonym Mit Ihrer Anmeldung wird Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Bas 1 b) der DSGVO in die Verarbeitung Ihrer Daten erteilt. Ihre Einwilligung ist freiwillig; jedoch kann ohne entsprechende Einwilligung die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Die Einwilligung ist jederzeit formlos für die Zukunft widerrufbar. Die Daten werden gelöscht, soweit sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung Ihrer erfassten personenbezogenen Daten, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes NRW. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle:
VHS, Neutorplatz 3, 46395 Bocholt, Tel. 02871/252212; E-Mail: vhs@bocholt.de,
oder die Datenschutzbeauftragte der Stadt Bocholt: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt, T. 02871/953-0, E-Mail: datenschutz@mail.bocholt.de.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu: www.ldi.nrw.de.