Bildungsurlaub – korrekt „Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)“ – ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische, d.h. auch gewerkschaftliche! oder berufliche Bildung – und zwar bei fortlaufendem Lohn/Gehalt! Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies anteilig. Weitere Informationen finden Sie hier:

Kurzflyer zum Bildungsurlaub (DGB)

Flyer "Der Weg zum Bildungsurlaub" (DGB)

Gestzliche Grundlage (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz AWbG)

Hilfreiche Informationen zum Bildungsurlaub (DGB)

Infos Bildungscheck (Ministerium NRW)

 

Hier finden Sie unsere Anerkennungsurkunde als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung.

Diese ist in Verbindung mit einem gültigen Zertifikat (CERTQUA) unbefristet gültig.

 

Die Konzeption und Anerkennung unserer Bildungsurlaube basiert auf der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen (AWbG) und ist in NRW anerkannt.

Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, so klären Sie bitte mit der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle, ob eine Anerkennung möglich ist.

Die VHS Bocholt-Rhede-Isselburg beantragt keine Anerkennung in anderen Bundesländern.